Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des VDWS

1. Anmeldung / Teilnahmebestätigung / Veranstaltungsbedingungen
1.1. Vertragsbestandteil sämtlicher VDWS-Veranstaltungsausschreibungen sind die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen, deren Geltung und Kenntnisnahme der Teilnehmer mit der Anmeldung bestätigt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
1.2. Die Anmeldung zu VDWS-Veranstaltungen bedarf der Textform (online-Anmeldeformular).
1.3. Die Anmeldung zu einer VDWS-Veranstaltung ist für den Teilnehmer mit Zugang der Eingangsbestätigung/Teilnahmebestätigung rechtsverbindlich.
1.4. Die VDWS-Veranstaltungen dienen den in der Wassersportausbildung tätigen Teilnehmern zur Fortbildung/Weiterbildung sowie zur Sicherstellung einheitlicher Ausbildungsstandards.
1.5. Der VDWS behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern, die Veranstaltung abzusagen. Erstattungsansprüche wegen Ausfalls, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht.
1.6. Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung erhält der Teilnehmer alle lehrgangsrelevanten Unterlagen (Infos zum Veranstaltungsort, Zugangsdaten zum VDWS e-Learning, Rechnung über die Veranstaltungsgebühr etc.).

2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Die für die Veranstaltungen gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Fassung sind unter www.vdws.de abrufbar.
2.2. Der Teilnehmer bestätigt, zum Zeitpunkt der Anmeldung das 16. Lebensjahr vollendet zu haben.
2.3. Der Teilnehmer bestätigt, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen festgelegten persönlichen und sportlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ist mit deren Geltung vorbehaltlos einverstanden.
2.4. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen nicht nachkommen, können von der weiteren Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung oder anderer Teilnehmer entsteht oder aus anderen Gründen die weitere Teilnahme unzumutbar ist. Erstattungsansprüche des Teilnehmers bestehen in diesen Fällen nicht.
2.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

3. Anmeldeschluss / Kontrahierungszwang
3.1. Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem ausgeschriebenen Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit noch Kapazitäten für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung verfügbar sind.
3.2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages (Kontrahierungszwang). Es steht dem VDWS frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages (Anmeldung zur Veranstaltung) ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Veranstaltungsgebühren und Kosten
4.1. Die Veranstaltungsgebühren und anfallende Kosten und Auslagen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.
4.2. Kosten und Auslagen wie Materialpool, Unterkunft etc. sind von dem Teilnehmer gesondert an den entsprechenden Dienstleister gem. der Veranstaltungsausschreibung zu zahlen.

5. Fälligkeit der Veranstaltungsgebühren
5.1. Mit der Teilnahmebestätigung sind 20% der Veranstaltungsgebühren zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.
5.2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. 

6.Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
gemäß § 312g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a) des Vertragsabschlusses, im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Kaufvertrags.
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden.
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken.
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

VDWS Service GmbH
Am Achalaich 24
D-82362 Weilheim
Tel.: +49-881-93311-0
E-Mail: info(at)vdws.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.vdws.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wenn Sie als Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

VDWS Service GmbH
Am Achalaich 24
D-82362 Weilheim 

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Rücktritt oder Umbuchung durch den Teilnehmer, Erkrankung des Teilnehmers und anfallende Gebühren
7.1. Der Rücktritt von der gebuchten und bestätigten Veranstaltung ist gegenüber der VDWS-Service GmbH, Am Achalaich 24, D-82362 Weilheim in Textform zu erklären.
7.2. Bei Rücktrittserklärungen gleich aus welchem Rechtsgrund entfallen auf den Teilnehmer Rücktrittsgebühren (Stornokosten), die sich wie folgt aufteilen:

  • erfolgt der Rücktritt bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so fallen keine Stornokosten an.
  • erfolgt der Rücktritt zwischen 55 und 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fallen 20% der Veranstaltungsgebühren als Stornokosten an.
  • erfolgt der Rücktritt zwischen 20 und 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % der Veranstaltungsgebühren als Stornokosten fällig.
  • erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig.

7.3. Eine Umbuchung ist nur bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich und nur, wenn ein Platz in der anderen Veranstaltung verfügbar ist. Ein Anspruch des Teilnehmers einer gebuchten und bestätigten Veranstaltung auf Umbuchung auf eine andere Veranstaltung besteht jedoch nicht.
7.4. Bei Rücktritt oder Stornierung von voll ausgebuchten Veranstaltungen durch den Teilnehmer wird von Seiten des VDWS versucht, einen Ersatzteilnehmer aus einer ggf. vorhandenen Warteliste zu finden. In diesem Fall wird der Verwaltungsaufwand infolge der Stornierung mit einer Pauschale von 15% der Veranstaltungsgebühren in Rechnung gestellt.
7.5. Bei einer krankheitsbedingten Absage einer Veranstaltung durch einen Teilnehmer muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Der Veranstalter bemüht sich eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung vorzunehmen. Es gelten ansonsten die oben genannten Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren.

8. Absage durch den Veranstalter
8.1. VDWS-Veranstaltungen können ohne Einhaltung einer Frist abgesagt, zeitlich verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort verlegt werden, wenn

  • die Durchführung aus politischen Gründen in einem Land nicht zumutbar bzw. zu risikoreich ist (Reisewarnung durch auswärtiges Amt)
  • die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht werden kann.

8.2. Der VDWS kann eine Teilnahme verwehren, wenn dafür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Teilnahme bis zum Veranstaltungsende nicht zugemutet werden kann. Ersatzansprüche des Teilnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund bestehen in diesem Falle nicht.
8.3. Bei einer Absage gemäß Ziffer 7.1 entsteht kein Anspruch auf einen Platz in einer anderen Veranstaltung. Eine Umbuchung ist in diesem Fall kostenfrei möglich, sofern ein Platz in einer anderen Veranstaltung verfügbar ist. Bereits in Rechnung gestellte Gebühren werden gutgeschrieben. Der VDWS haftet nicht für Kosten, die dem Teilnehmer durch die Absage, Verschiebung oder Verlegung entstehen.

9. Ausrüstung und Material
9.1. Die zur Veranstaltungsteilnahme notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Board, Riggs, Kites, Wing, Neopren, Trapez) müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden, alternativ kann der angebotene Materialpool gegen Kostenerstattung /Auslagenerstattung (vgl. 4.2.) in Anspruch genommen werden.
9.2. Die eingesetzte Ausrüstung und das Material muss den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bestehen für die Ausrüstung und das Material keine gesetzlichen Standards, sind diese nach den seemännischen Grundsätzen im Sinne der einschlägigen Verkehrsvorschriften zu bemessen.

10. Haftungsausschluss und Versicherung
10.1. Eine Teilnahme an einer VDWS-Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2. Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche/sportliche Verfassung der Teilnehmer. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, dass er gesund und sporttauglich ist sowie für die jeweilige Veranstaltung das erforderliche körperliche Leistungsmögen mitbringt.
10.3. Der VDWS haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen, soweit diese nicht vom VDWS oder dessen Erfüllungsgehilfen zu verantworten sind. Der VDWS haftet nur für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung sowie für die ordnungsgemäße Auswahl der Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
10.4. Für die Teilnahme an einer wassersportlichen Praxis-Veranstaltung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die die entsprechenden Sportarten einschließt (z.B. VDWS-Safety-Tool), Voraussetzung

11. Leistungs-/Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt für eine Veranstaltung, die nach einem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VDWS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich und für den Teilnehmer zumutbar sind. Nicht erheblich sind Preisänderungen nach Zustandekommen des Vertrages, wenn Sie einen Betrag von 10% der ausgeschriebenen Veranstaltungsgebühren nicht überschreiten.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
12.1. Gerichtstand ist der Sitz der VDWS Service GmbH
12.2. Für alle Vertragsverhältnisse ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

13. Datenschutz
13.1. Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
13.2. Personenbezogene Daten werden stets vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
13.3. Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mittels Textform widerrufen werden kann.
13.4. Weitergabe von Adressdaten. Die Adressdaten der Teilnehmer werden im Zuge der Lehrgangsorganisation an den jeweiligen VDWS-Lehrteamer weitergegeben. Sinn ist es, die Absprachen zwischen den Lehrteamern und den Teilnehmern, die für die Vorbereitung auf den Lehrgang nötig sind, zu vereinfachen. Teilnehmer die nicht einverstanden sind, dass die Daten z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften auch an andere Teilnehmer weitergegeben werden, sollen sich diesbezüglich direkt an die VDWS-Geschäftsstelle wenden.

14. Bedingungen für die Teilnahme von Minderjährigen an VDWS Aus- und Fortbildungsveranstaltung
Beim Angebot der VDWS Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt es sich um eine Veranstaltungsform in Theorie und Praxis, deren tägliches Programm zwischen 9:00 Uhr vormittags und 18:00 Uhr abends stattfindet. Der VDWS agiert nicht als Reiseveranstalter, weshalb die Unterbringung der Teilnehmer, deren Verpflegung und Freizeitgestaltung den einzelnen Teilnehmern obliegt. Im Falle von minderjährigen Teilnehmern liegt die Verantwortung der Unterkunftsbuchung und Gestaltung der benannten Verpflegung und Freizeitgestaltung bei den Erziehungsberechtigten.

14.1. Aufsichtspflicht während der Veranstaltung (9-18 Uhr)
Während der offiziellen Veranstaltungszeiten von 9 bis 18 Uhr liegt die Aufsichtspflicht beim VDWS als Veranstalter bzw. den Ausbildern. Diese Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle Aktivitäten, die im Rahmen der Veranstaltung stattfinden, einschließlich Pausen und Zwischenzeiten.

14.2. Aufsichtspflicht außerhalb der Veranstaltungszeiten (18-9 Uhr)
Für Aktivitäten außerhalb der Veranstaltungszeit übernehmen der VDWS als Veranstalter sowie die Ausbilder keinerlei Verantwortung. Außerhalb der offiziellen Veranstaltungszeiten, also von 18 bis 9 Uhr, liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

© VDWS 2026/08